Übernahme/Übergabe der Verwaltung einer Einheit

Um eine registrierte Einheit (z.B. SEE) im MaStR bearbeiten oder alle Details einsehen zu können (Verwaltung einer Einheit), sind Berechtigungen im Register notwendig.

Wenn die Verwaltung der Einheit durch eine andere Person weitergeführt werden soll, dann müssen diese Berechtigungen übergeben werden. Die Berechtigungen hängen dabei nicht an der einzelnen Einheit, sondern an dem zugehörigen Marktakteur mit der Funktion Anlagenbetreiber (ABR).

Die Übergabe der Verwaltung erfolgt entsprechend durch die Übertragung des Marktakteurs inkl. aller seiner Einheiten (sog. Marktakteursübertragung).

Dazu müssen sich der neue und der bisherige Verwalter der Einheit außerhalb des MaStR in Verbindung setzen. Der bisherige Verwalter muss den Prozess der „Marktakteursübertragung“ starten.

Detaillierte Hinweise finden Sie im Handbuch zur Marktakteursübertragung (PDF, Datei ist nicht barrierefrei) und im Abschnitt Marktakteursübertragung in dieser Webhilfe.

Hinweise

  • Für die Übernahme der Verwaltung ist KEINE erneute Registrierung der Einheit (SEE-Nummer) oder eines Marktakteurs/Anlagenbetreibers (ABR-Nummer) erforderlich.
  • Ist der bisherige Verwalter nicht in der Lage, die Marktakteursübertragung zu starten, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an das Marktstammdatenregister.
  • Die Marktakteursübertragung ist nicht zu verwenden, wenn sowohl die Verwaltung, als auch der Betreiber gewechselt hat. Für diesen Fall ist eine gesonderte Funktion vorgesehen. Auf der Seite Betreiberwechsel einer Einheit finden Sie dazu weitere Erläuterungen.