Löschen einer Einheit

Wenn eine Einheit irrtümlich oder falsch registriert wurde, dann muss sie aus dem Marktstammdatenregister (MaStR) gelöscht werden. Eine Falschregistrierung liegt vor, wenn z. B. der falsche Einheitentyp gewählt wurde und dies nicht über die Funktion „Art der Stromerzeugung ändern“ geheilt werden kann, oder wenn die Einheit bereits im MaStR registriert war und somit nun als Duplikat vorliegt.

Einheiten, die stillgelegt worden sind, sind nicht zu löschen. Diese Einheiten verbleiben zu energiestatistischen Zwecken im MaStR. Wenn Ihre Einheit stillgelegt wurde, dann finden Sie im Abschnitt „Stilllegung einer Einheit“ Hinweise zur Registrierung der Stilllegung.

Einheiten, die irrtümlich im Betriebsstatus „in Betrieb“ registriert worden sind, statt in Planung müssen nicht gelöscht werden. Der Betriebsstatus kann über die Funktion „Betriebsstatus ändern“ nachträglich angepasst werden.

Löschen einer irrtümlich registrierten Einheit

Um eine irrtümlich registrierte Einheit zu löschen, melden Sie sich im Marktstammdatenregister an und navigieren über das Augensymbol in die Detailansicht der Einheit. Hinweise zum Navigieren zu Ihrer Einheit finden Sie im Abschnitt „So navigieren Sie zur Detailansicht Ihrer Einheit“.

In der Detailansicht der Einheit wählen Sie unter Weitere Aktionen die Option „Löschen beantragen“ aus.

Daraufhin öffnet sich der Dialog „Löschen beantragen“. Tragen Sie dort einen aussagekräftigen Grund für die Löschung ein. Zum Beispiel,

  • wenn die Einheit ein Duplikat ist, dann tragen Sie in den Grund auch die MaStR-Nummer der anderen registrierten Einheit ein (z.B.: „Die Einheit ist bereits unter der MaStR-Nummer SEE123412341234 registriert“).
  • wenn der falsche Einheitentyp ausgewählt wurde, und dies nicht über die Funktion „Art der Stromerzeugung ändern“ geheilt werden kann, dann tragen Sie die MaStR-Nummer der neu registrierten Einheit inkl. der Angabe des richtigen Einheitentyps ein.
  • wenn die falsche Art der Einheit ausgewählt wurde, z.B. Stromverbrauchseinheit statt Stromerzeugungseinheit, dann tragen Sie die MaStR-Nummer der neu registrierten Einheit inkl. der Angabe der richtigen Art der Einheit ein.

Der Löschantrag wird von der Bundesnetzagentur geprüft. Sobald die Einheit gelöscht wird oder der Löschantrag abgelehnt wird, werden Sie per Mail darüber informiert.

Löschung des Anlagenbetreibers? Die Daten des Anlagenbetreibers werden in der Regel gelöscht, wenn die letzte registrierte Einheit gelöscht wurde. Abweichend von dieser Regel kann ausgewählt werden, dass der Anlagenbetreiber weiterhin im MaStR verbleiben soll (wenn dieser z.B. plant, in Zukunft wieder als Anlagenbetreiber tätig zu werden).

Löschen einer „Einheit während der Registrierung“

Wenn Sie vor dem Abschluss der Registrierung eine falsche Erfassung der Einheit bemerken, dann können Sie diese Einheit vor dem Abschluss der Registrierung ohne die Unterstützung/Überprüfung der Bundesnetzagentur direkt selbst löschen.

Melden Sie sich hierzu im Marktstammdatenregister an. Auf Ihrer persönlichen Startseite finden Sie eine Liste der „Einheiten in Bearbeitung“. Über die Schaltfläche Unwiderruflich löschen können Sie den Entwurf der Einheit löschen.