Benutzerverwaltung (MaStR-Zugang)

Als die BNetzA für das MaStR die Konzepte erarbeitet hat, musste festgelegt werden, welche Rechte und Rollen die Benutzer haben. Bei privaten Anlagenbetreibern gibt es in der Regel nur einen Benutzer, der alle Rechte innehat. Bei komplexen Unternehmen, die mit mehreren Marktakteuren im MaStR registriert sind, ist eine entsprechend komplexe Benutzerstruktur im MaStR abzubilden. → Das MaStR ermöglicht, dass ein registrierter Benutzer Lese- oder Schreibrechte bei mehr als einem Marktakteur haben kann.

Beispiele:

  • Ein Stadtwerk kann z.B. mit drei Marktakteuren zu registrieren sein: Netzbetreiber, Stromlieferant und Anlagenbetreiber. Die drei Marktakteure können in einem gemeinsamen MaStR-Zugang registriert werden und es können Benutzer angelegt werden, die in mehr als einer Marktfunktion Lese- und Schreibrechte haben (durch geeignete Zuweisung von Lese- und Schreibrechten können auch die Entflechtungsvorgaben eingehalten werden).
  • Dienstleister können in einem MaStR-Zugang zahlreiche Anlagenbetreiber als Marktakteure registrieren, für die sie Benutzer anlegen. Den Benutzern können sie gezielt Lese- und Schreibrechte an ihren Daten zuweisen (Handbuch „Registrierungen durch Dritte“ (PDF, Datei ist nicht barrierefrei)).

Um die Benutzer-Rechte zu verwalten, gibt es im MaStR eine „Benutzerverwaltung“, die als „MaStR-Zugang“ bezeichnet wird. Komplexe Unternehmen können eine Vielzahl an Benutzern benötigen, die sie im MaStR-Zugang anlegen und verwalten können.

Hinweis: Die Benutzerverwaltung ist nur für Marktakteure mit mehreren Benutzern im MaStR relevant. Für eine Registrierung einer Aufdach-Solaranlage durch den Hauseigentümer ist die Verwendung der Benutzerverwaltung nur in seltenen Ausnahmefällen erforderlich.