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Die Daten der Einheiten und des dazugehörigen Anlagenbetreibers werden nach der Registrierung durch den zuständigen Anschlussnetzbetreiber überprüft. Solange die Einheit im Betriebsstatus „in Planung“ registriert ist, werden die Daten noch nicht geprüft. Die Netzbetreiberprüfung beginnt mit Abschluss der Registrierung einer Einheit im Status „In Betrieb“.
Im Idealfall wird die Netzbetreiberprüfung ohne Beanstandung abgeschlossen, weil die Daten korrekt registriert worden. In vielen Fällen wird von den Netzbetreibern jedoch ein Korrekturbedarf festgestellt. In diesen Fällen muss der Anlagenbetreiber bei der Korrektur der Daten bei der Netzbetreiberprüfung mitwirken.
Aus der Netzbetreiberprüfung können sich die folgenden Aufforderungen an den Anlagenbetreiber ergeben:
- Aufforderung zur Korrektur der Einheitendaten
- Aufforderung zur Korrektur der Anlagenbetreiberdaten
- Aufforderung zur Korrektur des Betriebsstatus
Die nachfolgend verlinkten Videos und Handbücher geben Ihnen Hilfestellungen für die Beantwortung dieser Aufforderungen: