Netzbetreiber haben eine besondere Rolle im MaStR inne („Prinzenrolle“). Sie haben insbesondere die Aufgabe, die Daten zu den Einheiten und Anlagen, die an Ihr Netz angeschlossen sind, zu prüfen (Netzbetreiberprüfung). Das Handbuch zur Netzbetreiberprüfung (PDF, Datei ist nicht barrierefrei) gibt Hinweise und die Prozessbeschreibung zur Handhabung der Netzbetreiberprüfung im MaStR.
Registrierung von Netzübertragungen / Gebietsabgaben
Bei Gebietsabgaben, Verpachtungen oder Firmen-Umwandlungen von Netzbetreibern werden Netzgebiete und damit auch die Zuständigkeit im MaStR an einen anderen Netzbetreiber übertragen. In diesen Fällen sollen die Netzanschlusspunkte und die technischen Lokationen nicht neu angelegt, sondern vom bisherigen an den neuen Netzbetreiber übertragen werden. Für die Übertragung der Zuständigkeit an den neuen Netzbetreiber steht im MaStR ein gesonderter Prozess zur Verfügung: die „Netzübertragung“.
Die Netzübertragung muss durch den bisherigen Netzbetreiber im MaStR angestoßen werden und durch den neuen Netzbetreiber bestätigt werden.
Eine genaue Beschreibung des Prozesses kann jeder Marktakteursvertreter des entsprechenden Netzbetreibers im Navigationsbereich auf der linken Seite im Bereich „Ticketprozesse“ unter dem Punkt „Netzübertragung“ aufrufen.
Anlagenbetreiber sollen, müssen und können im Fall einer Netzübertragung die Zuordnung zum Netzbetreiber nicht aktualisieren; diese Zuordnung ändert sich automatisch.
Durch die Übertragung werden dem bisherigen Netzbetreiber die Freigaben und Berechtigungen zur Bearbeitung für die entsprechenden Netzanschlusspunkte und der daran hängenden Objekte (Einheiten, EEG-Anlagen, KWK-Anlagen und Genehmigungen) entzogen und auf den neuen Netzbetreiber übertragen.
Hinweis:
Es können nur Einheiten übertragen werden, für die bereits ein Netzanschlusspunkt im Rahmen der Netzbetreiberprüfung (NBP) angelegt wurde. Dabei ist es nicht notwendig, das Ticket der NBP abschließend zu bearbeiten, also auch eine Datenkorrektur zu erstellen. Denn die Pflicht zur NBP wird ebenfalls übertragen:
Bei bereits abgeschlossenen NBP entsteht keine neue Pflicht zur Prüfung.
Bei NBP im Status „ungeprüft“ wird diese NBP beim bisherigen Netzbetreiber geschlossen und eine neue NBP beim neuen Netzbetreiber geöffnet.
Bei NBP im Status „Datenkorrektur“ wird diese NBP beim bisherigen Netzbetreiber geschlossen und eine neue NBP beim neuen Netzbetreiber geöffnet. Die Datenkorrekturen des bisherigen Netzbetreibers werden nicht übernommen.
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In Abstimmung zwischen den beiden beteiligten Netzbetreibern kann die Netzübertragung auch in mehreren Schritten erfolgen, um z.B. Netzbetreiberprüfungen noch abzuschließen. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass bis zum Abschluss der Übertragung der bisherige Netzbetreiber weiterhin den Zugriff auf vertrauliche Daten behält, die bereits in Zuständigkeit des neuen Netzbetreibers liegen.
Registrierung von Änderungen der Bilanzierungsgebiete im eigenen Netz
Bei der Zusammenlegung oder Aufsplittung von Bilanzierungsgebieten im eigenen Netz kann im MaStR ebenfalls der Prozess der Netzübertragung verwenden werden.
Nur sind in diesem Fall der bisherige und der neue Netzbetreiber identisch. Das bedeutet, bei der Beantragung der Übertragung von Netzanschlusspunkten muss sich der Netzbetreiber selber auswählen. Im Formular für „Gründe zur Änderung von Marktakteursdaten“ kann der Grund „Zusammenlegung und Aufsplittung“ entsprechend ausgewählt werden.
Registrierung von Umwandlungen oder Umfirmierung von Marktakteuren
Bei Umwandlungen oder Umfirmierungen von Marktakteuren ist insbesondere zu klären, ob aufgrund der Änderung ein neuer Marktakteur registriert werden muss oder ob die Daten des bereits registrierten Marktakteurs bearbeitet werden dürfen.
Wenn im MaStR unter Anwendung des Handbuches Änderungen an einem Marktakteur vorgenommen werden oder ein neuer Marktakteur registriert wird, dann benötigt die Bundesnetzagentur zur Plausibilisierung der Änderungen eine Information über den jeweils vorliegenden Grund. Zur Mitteilung des Grundes soll das folgende Formular verwendet werden: Formular - Gründe zur Änderung von Marktakteursdaten (PDF, Datei ist nicht barrierefrei)
Das Formular soll über das Kontaktformular unter der Angabe des Betreffs „Legitimierung“ übermittelt werden.
Newsletter für Netzbetreiber
Mit dem MaStR-Newsletter werden die Netzbetreiber in regelmäßigen Abständen über aktuelle Ereignisse informiert und es werden häufig gestellte Fragen beantwortet.
Alle Newsletter werden an dieser Stelle veröffentlicht.
Neue Newsletter werden per E-Mail unaufgefordert an alle verantwortlichen Marktakteursvertreter der Netzbetreiber versendet. Es gibt aktuell keine weitere Möglichkeit, sich für den Verteiler des Newsletters zu registrieren.
15.03.2024 - Weitere Korrekturen der installierten Leistung bei Solareinheiten
Hintergrund: Wie im Newsletter 3/2023 beschrieben, entspricht bei Solareinheiten die installierte Leistung der EEG-Anlage nun der Bruttoleistung der Einheit. Bei einigen bereits registrierten Einheiten lagen größere Abweichungen dieser Werte vor, daher wurde in diesen Fällen eine manuelle Überprüfung durch die Bundesnetzagentur vorgenommen. Auf Basis dieser Überprüfung werden Korrekturvorschläge für die Anlagenbetreiber erstellt, die von den Anlagenbetreibern bearbeitet werden müssen. Diese Bearbeitung kann zu erneuten Netzbetreiberprüfungen bei Ihnen führen. Eine Übersicht der betroffenen Einheiten finden Sie in der folgenden Tabelle.
30.10.2023 - Korrektur der installierten Leistung bei Solareinheiten
Hintergrund: Wie im Newsletter 3/2023 beschrieben, entspricht bei Solareinheiten die installierte Leistung der EEG-Anlage nun der Bruttoleistung der Einheit. Im MaStR gibt es aktuell noch ca. 50.000 Einheiten bei denen diese Werte voneinander abweichen. Am 30.10.2023 wurde bei den Einheiten bei denen die Abweichung aus Sicht der Bundesnetzagentur vernachlässigbar war, die installierte Leistung durch die Bruttoleistung ersetzt. Durch diese Migration wurden keine neuen Netzbetreiberprüfungen gestartet. Eine Übersicht der betroffenen Einheiten finden Sie in der folgenden Tabelle. Es ist möglich, in dieser Tabelle nach Ihrer SNB-Nummer zu filtern.
17.10.2023 – E-Mail-Versand an Anlagenbetreiber Speichertechnologie „Sonstige“ steht nicht mehr zur Verfügung
Hintergrund: Bei der Registrierung des Stromspeichers konnten Anlagenbetreiber als Speicher-Technologie die Kategorie „Sonstige“ auswählen. Diese Kategorie steht seit dem 01.10.2023 nicht mehr in der Datenbank zur Verfügung, da sie sehr häufig falsch ausgewählt wurde. Auch bei bereits registrierten Anlagen muss in der Datenbank ein anderer Wert bei der Speicher-Technologie hinterlegt sein. Dies wurde per Migration bei den betroffenen Einheiten umgestellt.
Am 17.10.2023 wurden alle Speicherbetreiber, die in der Vergangenheit bei der Technologie Stromspeicher den Katalogwert „Sonstige“ ausgewählt hatten, angeschrieben und über die Umstellung informiert.