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19.11.2024 Korrektur der Prüfziffer an hinzugefügten EEG-MaStR-Nummern
Bei der Aktualisierung des Marktstammdatenregisters zum 01.10.2024 (siehe unten) wurden zu allen Stromerzeugungseinheiten der Energieträger Biomasse und Wasser EEG-Anlagen hinzugefügt, soweit diese noch nicht vorhanden waren.
Bei der Erstellung einiger EEG-MaStR-Nummern wurde eine falsche Prüfziffer berechnet. Um dies zu beheben, war es erforderlich, die Prüfziffer der betreffenden EEG-MaStR-Nummern zu berichtigen.
Am Dienstag, den 19.11.2024 haben wir die MaStR-Nummern der betroffenen EEG-Objekte angepasst. Anbei finden Sie eine Liste der betroffenen EEG-Objekte die Ihnen als Netzbetreiber zugeordnet sind. In der Liste sind sowohl die vorherige und korrigierte EEG-MaStR-Nummer sowie die betroffenen Einheiten enthalten.
Eine Übersicht der betroffenen Einheiten finden Sie in der folgenden Tabelle.
Tabelle der betroffenen Einheiten – 14.11.2024 (Excel, Datei ist nicht barrierefrei)
01.10.2024 Hinzufügen von EEG-Anlagen bei Biomasse- und Wassereinheiten
Hintergrund: Wie im Newsletter 4/2024 berichtet, wird zum 01.10.2024 bei Biomasse- und Wassereinheiten, zu denen bislang keine EEG-Anlage registriert wurde, eine solche Anlage ergänzt.
Die Qualitätssicherungsmaßnahme erfolgt vollautomatisch. Bei der EEG-Anlage werden die Datenfelder „Datum der Inbetriebnahme der EEG-Anlage“ und „Installierte Leistung der EEG-Anlage“ direkt befüllt.
Betreiber der betroffenen Einheiten werden am 01.10.2024 per E-Mail über die Änderungen informiert und erhalten dabei alle relevanten Details zu der erfolgten Anpassung. Die Anlagenbetreiber werden in der E-Mail dazu aufgefordert, sowohl die Daten der EEG-Anlage als auch mögliche Zusammenfassungen zu überprüfen.
E-Mail-Text – 01.10.2024 (PDF, Datei ist nicht barrierefrei)
Eine Übersicht der betroffenen Einheiten finden Sie in der folgenden Tabelle.
Tabelle der betroffenen Einheiten – 01.10.2024 (Excel, Datei ist nicht barrierefrei)
01.09.2024 Korrekturen bei Balkonkraftwerken, die vor dem 01.04.2024 registriert wurden
Hintergrund: Wie im Newsletter 4/2024 berichtet, werden die neuen Leistungsgrenzen für steckerfertige Solaranlagen (sog. Balkonkraftwerke) rückwirkend auf Einheiten angewendet, die vor dem 01.04.2024 in Betrieb genommen wurden: installierte Leistung von insgesamt bis zu 2000 Watt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 W (800 VA).
Im Zuge dessen werden die Anlagenbetreiber aufgefordert, die Leistung der Einheit zu kontrollieren und ggf. entsprechend der geltenden Grenzen anzupassen. Sollten die registrierten Leistungswerte korrekt sein, wird der Anlagenbetreiber aufgefordert den Errichtungsort (Lage) der Einheit auf „bauliche Anlage“ zur ändern.
Von der Qualitätssicherungsmaßnahme sind ca. 7.500 Einheiten betroffen. Seit Anfang September werden Pakete von jeweils 500 Einheiten pro Woche mit Datenkorrekturaufforderungen an die Anlagenbetreiber versendet.
Eine Übersicht der betroffenen Einheiten finden Sie in der folgenden Tabelle.
Tabelle der betroffenen Einheiten – 01.09.2024 (Excel, Datei ist nicht barrierefrei)
20.05.2024 Bereinigung der BKG-Daten bei Gemeinden/Landkreisen
Hintergrund: Wie im Newsletter 2/2024 berichtet, wurde am 1. April 2024 ein neuer Adressdatensatz des BKG (Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) im MaStR eingespielt. In diesem Datensatz hat sich die Schreibweise von 182 Gemeinden/Landkreisen geringfügig verändert, was dazu führt, dass die bereits im MaStR hinterlegten Adressen in den betroffenen Gemeinden vom System nicht mehr validiert werden können und daher automatisch in noch offene oder neu übersendete Korrekturvorschläge integriert werden.
Die Bundesnetzagentur wird die Schreibweise der Gemeinden auf die alte Schreibweise zurückändern. Eine Übersicht der betroffenen Gemeinden finden Sie in der folgenden Tabelle:
Tabelle der betroffenen Gemeinden/Landkreise – 20.05.2024 (Excel, Datei ist nicht barrierefrei)
13.05.2024 Korrekturen des EEG-Inbetriebnahmedatums bei Solar- und Windeinheiten
Hintergrund: Hintergrund: Wie im Newsletter 2/2024 beschrieben, hat die Bundesnetzagentur entschieden, bei den Energieträgern Solar und Wind das Datum der Inbetriebnahme der EEG-Anlage mit dem Datum der Inbetriebnahme der Stromerzeugungseinheit gleichzusetzen. Bei Einheiten bei denen die beiden Daten im System voneinander abweichen, wird die Bundesnetzagentur die Daten angleichen.
Bei ca. 50.000 Einheiten hat die Bundesnetzagentur das EEG-Inbetriebnahmedatum ohne weitere Abstimmung mit dem Anlagenbetreiber und dem Netzbetreiber mit dem Inbetriebnahmedatum der Einheit überschrieben, da diese Änderung minimal waren und keine Auswirkung auf Zahlungen nach dem EEG haben sollten. Eine Übersicht der betroffenen Einheiten finden Sie in der folgenden Tabelle.
Tabelle der betroffenen Einheiten – 13.05.2024 (Excel, Datei ist nicht barrierefrei)
15.03.2024 - Weitere Korrekturen der installierten Leistung bei Solareinheiten
Hintergrund: Wie im Newsletter 3/2023 beschrieben, entspricht bei Solareinheiten die installierte Leistung der EEG-Anlage nun der Bruttoleistung der Einheit. Bei einigen bereits registrierten Einheiten lagen größere Abweichungen dieser Werte vor, daher wurde in diesen Fällen eine manuelle Überprüfung durch die Bundesnetzagentur vorgenommen. Auf Basis dieser Überprüfung werden Korrekturvorschläge für die Anlagenbetreiber erstellt, die von den Anlagenbetreibern bearbeitet werden müssen. Diese Bearbeitung kann zu erneuten Netzbetreiberprüfungen bei Ihnen führen. Eine Übersicht der betroffenen Einheiten finden Sie in der folgenden Tabelle.
Tabelle der betroffenen Einheiten – 15.03.2024 (Excel, Datei ist nicht barrierefrei)
30.10.2023 - Korrektur der installierten Leistung bei Solareinheiten
Hintergrund: Wie im Newsletter 3/2023 beschrieben, entspricht bei Solareinheiten die installierte Leistung der EEG-Anlage nun der Bruttoleistung der Einheit. Im MaStR gibt es aktuell noch ca. 50.000 Einheiten bei denen diese Werte voneinander abweichen. Am 30.10.2023 wurde bei den Einheiten bei denen die Abweichung aus Sicht der Bundesnetzagentur vernachlässigbar war, die installierte Leistung durch die Bruttoleistung ersetzt. Durch diese Migration wurden keine neuen Netzbetreiberprüfungen gestartet. Eine Übersicht der betroffenen Einheiten finden Sie in der folgenden Tabelle. Es ist möglich, in dieser Tabelle nach Ihrer SNB-Nummer zu filtern.
Tabelle der betroffenen Einheiten – 30.10.2023 (Excel, Datei ist nicht barrierefrei)
17.10.2023 – E-Mail-Versand an Anlagenbetreiber Speichertechnologie „Sonstige“ steht nicht mehr zur Verfügung
Hintergrund: Bei der Registrierung des Stromspeichers konnten Anlagenbetreiber als Speicher-Technologie die Kategorie „Sonstige“ auswählen. Diese Kategorie steht seit dem 01.10.2023 nicht mehr in der Datenbank zur Verfügung, da sie sehr häufig falsch ausgewählt wurde. Auch bei bereits registrierten Anlagen muss in der Datenbank ein anderer Wert bei der Speicher-Technologie hinterlegt sein. Dies wurde per Migration bei den betroffenen Einheiten umgestellt.
Am 17.10.2023 wurden alle Speicherbetreiber, die in der Vergangenheit bei der Technologie Stromspeicher den Katalogwert „Sonstige“ ausgewählt hatten, angeschrieben und über die Umstellung informiert.
Tabelle der betroffenen Einheiten – 17.10.2023 (Excel, Datei ist nicht barrierefrei)
E-Mail-Text – 17.10.2023 (PDF, Datei ist nicht barrierefrei)