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Ein Betreiberwechsel muss im MaStR registriert werden, nachdem eine Einheit von einem neuen Betreiber übernommen wird. Zu einem Betreiberwechsel kommt es z.B., wenn ein Haus verkauft wird, in oder auf dem eine Stromerzeugungsanlage betrieben wird.
Dies kann erst nachträglich registriert werden. Die Einheit darf nicht neu im MaStR registriert werden, stattdessen muss die Datenverantwortung vom bisherigen Anlagenbetreiber auf den neuen Anlagenbetreiber übertragen werden. An der Registrierung des Betreiberwechsels müssen der bisherige und der neue Betreiber mitwirken.
Registrierung des neuen Anlagenbetreibers
Eine ausführliche Beschreibung der Registrierung des Betreiberwechsels finden Sie im Handbuch zum Betreiberwechsel:
Handbuch zum Betreiberwechsel (PDF, Datei ist nicht barrierefrei)
Registrierung des Betreiberwechsels im Überblick
Die Registrierung des Betreiberwechsels umfasst mehrere Schritte:
- Zuerst registriert sich der neue Anlagenbetreiber im MaStR. Dabei erhält er eine MaStR-Nummer, die mit den Buchstaben „ABR“ beginnt.
- Der neue Anlagenbetreiber übermittelt diese MaStR-Nummer außerhalb des MaStR (zum Beispiel in einer E-Mail) an den bisherigen Anlagenbetreiber.
- Der bisherige Anlagenbetreiber löst im MaStR den Prozess der Registrierung des Betreiberwechsels bei der zu übertragenden Einheit aus, indem er die MaStR-Nummer des neuen Anlagenbetreibers im entsprechenden Prozess einträgt. Der neue Anlagenbetreiber wird daraufhin mit einer E-Mail aufgefordert, den Prozess fortzusetzen.
- Abschließend bestätigt der neue Anlagenbetreiber im MaStR in der entsprechenden Funktion die Registrierung des Betreiberwechsels.
Danach ist die Verbindung zwischen der Einheit und dem bisherigen Betreiber aufgehoben. Die Einheit ist jetzt mit allen Rechten und Pflichten dem neuen Betreiber zugeordnet.
Meldung des Betreiberwechsels beim Netzbetreiber
Die Registrierung des Betreiberwechsels im MaStR ersetzt nicht die Mitteilung an den Netzbetreiber. Der Betreiberwechsel muss dem Anschlussnetzbetreiber angezeigt werden.
Die Registrierung des Betreiberwechsels löst eine Netzbetreiberprüfung aus. Der Anschlussnetzbetreiber prüft, ob ihm die gleichen Informationen zum Betreiberwechsel vorliegen.
Sterbefall des Anlagenbetreibers führt zu Betreiberwechsel
Wenn ein Anlagenbetreiber stirbt, dann kommt es bei der betriebenen Einheit/Anlage notwendigerweise zu einem Betreiberwechsel. Im MaStR muss dementsprechend ein Betreiberwechsel registriert werden.
Sind die Zugangsdaten des bisherigen Betreibers und die MaStR-Nummer (ABR…) des neuen Betreibers bekannt, so kann der Betreiberwechsel selbstständig angestoßen werden. Eine ausführliche Beschreibung der Registrierung des Betreiberwechsels finden Sie im Handbuch zum Betreiberwechsel: Handbuch zum Betreiberwechsel (PDF, Datei ist nicht barrierefrei)
Sind die Zugangsdaten des bisherigen Betreibers nicht bekannt, wendet sich der neue Anlagenbetreiber per Kontaktformular oder schriftlich an das Marktstammdatenregister.
Zur Einleitung des Betreiberwechsels benötigt die Bundesnetzagentur den Standort der Anlage, wenn bekannt die MaStR-Nummer der Einheit (SEE……) und Angaben zum verstorbenen Betreiber.
Es ist eine Kopie (Datei) der Ummeldebescheinigung des Netzbetreibers vorzulegen, aus der ersichtlich wird, wer der neue Anlagenbetreiber ist. Alternativ wird eine Kopie (Datei) der Sterbeurkunde und ggf. des Erbscheins vorgelegt.
Darüber hinaus wird die MaStR-Nummer (ABR……) des neuen Betreibers benötigt. Erst wenn dieser im MaStR registriert ist, kann der Betreiberwechsel angestoßen werden.